"Bezirksregierung erzwingt Planung bis zum Jahr 2052"
Gemeinderat diskutiert vor allem über rechtliche Auswirkungen seiner Beschlüsse
Rodenkirchen. "Wir werden nach Recht und Gesetz entscheiden", darin waren sich am Donnerstag die Stadlander Ratsmitglieder einig, als es darum ging, über den Antrag der e.on-Kernkraft GmbH auf Bau eines Zwischenlagers für abgebrannte Kernbrennstäbe zu beschließen. Was Recht und Gesetz ist, konnte aber kaum jemand genau definieren.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Günter Hespos meinte gar, manchmal habe er das Gefühl, vergewaltigt zu werden. Von einem Laienparlament werde erwartet, eine rechtlich bedeutsame Entscheidung zu treffen, obwohl sich Rechtsexperten in der Sache nicht einig seien, sondern darüber streiten.
Das erste rechtliche Problem: Die Atom-Gesetz-Novelle, in der der zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen ausgehandelte Atomkonsens geregelt werden soll, befindet sich zurzeit erst in einem Stadium eines Referentenentwurfes. Die Novelle ist also noch kein Gesetz. Die Gemeinde solle somit auf einer gesetzliche Grundlage entscheiden, die es noch gar nicht gebe, kritisierte Horst Steenken (SPD). Auch Dietrich Hagen Hartwich (CDU) und Günter Hesposwiesen darauf hin. Bürgermeister Boris Schierhold betonte, die Gemeinde müsse geltendes Gesetz anwenden und könne in ihren Planungen nicht das berücksichtigen, was an Gesetzen eventuell noch kommen möge. Genau aber das ist Ansicht der Bezirksregierung Weser-Ems, die darauf hingewiesen hatte, dass die Vorgaben des Bundes zu respektieren seien, sobald diese in Form einer Atomgesetz-Novelle Gesetzeskraft erlangt hätten.
Das nächste rechtliche Problem ist die vom Gemeinderat erlassene Veränderungssperre für das Gelände des Kernkraftwerkes Unterweser. Sie verfolgt damit das Ziel, das Gelände langfristig für nichtnukleare Energiegewinnung zu sichern und sieht sich damit in Einklang mit dem Landesraumordnungsprogramm und dem regionalen Raumordnungsprogramm. Die Bezirksregierung dagegen hatte betont, dass es kein städtebauliches Erfordernis dafür gebe, da das Gelände frühestens ab 2022 für eine Folgenutzung vorgesehen werden könne.
Dietrich Hagen Hartwich sagte, er frage sich allen Ernstes, ob die Bezirksregierung die Beschlüsse des Gemeinderates überhaupt zur Kenntnis genommen habe. Mit ihrer Einschätzung untersage sie der Gemeinde eine Planung bis 2022 und sorge für ein positives Votum für ein Zwischenlager, das eine Planung bis 2052 erzwinge. Ein solches Handeln sei keine Basis für eine faire, rechtliche Auseinandersetzung und gefährde den Dialog zwischen Gemeinde und Aufsichtsbehörde, denn die Beschlüsse der Kommune seien aus sorgfältigen städtebaulichen Erwägungen heraus getroffen worden. Günter Hespos hob hervor, seine Fraktion lasse sich nicht von solch einem Schreiben der Bezirksregierung einschüchtern, eine Aussage, die auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Günter Busch machte. Er bezeichnete das Schreiben als Stimmungsmache.
Ein weiteres Problem für die Gemeinde ist, wie sich nun die Aufsichtsbehörde in Person von Oberkreisdirektor Jürgen Mumdey auf Grund des Schreibens der Bezirksregierung verhält. Er hat die Möglichkeit, die Beschlüsse des Gemeinderates zu beanstanden und sogar zu ersetzen. "Eine kommunalaufsichtliche Beanstandung liegt bis jetzt nicht vor", stelle Boris Schierhold fest. Da das Schreiben der Bezirksregierung Weser-Ems kein rechtsverbindlicher Bescheid, sondern nur ein Hinweis sei, könne die Gemeinde damit umgehen, wie sie wolle. So lange keine Beanstandung vorliegen, bestehe für die Gemeinde kein Ablass, vom beschrittenen Weg abzuweichen. Horst Steenken und Günter Hespos meinten, der Oberkreisdirektor habe Zeit genug gehabt, Widerspruch einzulegen. "Ich hätte eigentlich erwartet, dass die Kommunalaufsicht unverzüglich einschreitet", so der SPD-Fraktionsvorsitzende.  ums

Demonstration vor der Gemeinderatssitzung
Vor der Gemeinderatssitzung demonstrierten 250 Menschen gegen das Zwischenlager.
Kreiszeitung Wesermarsch, 03. März 2001