| Rodenkirchen.
"Wir werden nach Recht und Gesetz entscheiden", darin waren sich am Donnerstag
die Stadlander Ratsmitglieder einig, als es darum ging, über den Antrag
der e.on-Kernkraft GmbH auf Bau eines Zwischenlagers für abgebrannte
Kernbrennstäbe zu beschließen. Was Recht und Gesetz ist, konnte
aber kaum jemand genau definieren.
Der
SPD-Fraktionsvorsitzende Günter Hespos meinte gar, manchmal habe er
das Gefühl, vergewaltigt zu werden. Von einem Laienparlament werde
erwartet, eine rechtlich bedeutsame Entscheidung zu treffen, obwohl sich
Rechtsexperten in der Sache nicht einig seien, sondern darüber streiten.
Das
erste rechtliche Problem: Die Atom-Gesetz-Novelle, in der der zwischen
der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen ausgehandelte
Atomkonsens geregelt werden soll, befindet sich zurzeit erst in einem Stadium
eines Referentenentwurfes. Die Novelle ist also noch kein Gesetz. Die Gemeinde
solle somit auf einer gesetzliche Grundlage entscheiden, die es noch gar
nicht gebe, kritisierte Horst Steenken (SPD). Auch Dietrich Hagen Hartwich
(CDU) und Günter Hesposwiesen darauf hin. Bürgermeister Boris
Schierhold betonte, die Gemeinde müsse geltendes Gesetz anwenden und
könne in ihren Planungen nicht das berücksichtigen, was an Gesetzen
eventuell noch kommen möge. Genau aber das ist Ansicht der Bezirksregierung
Weser-Ems, die darauf hingewiesen hatte, dass die Vorgaben des Bundes zu
respektieren seien, sobald diese in Form einer Atomgesetz-Novelle Gesetzeskraft
erlangt hätten.
Das
nächste rechtliche Problem ist die vom Gemeinderat erlassene Veränderungssperre
für das Gelände des Kernkraftwerkes Unterweser. Sie verfolgt
damit das Ziel, das Gelände langfristig für nichtnukleare Energiegewinnung
zu sichern und sieht sich damit in Einklang mit dem Landesraumordnungsprogramm
und dem regionalen Raumordnungsprogramm. Die Bezirksregierung dagegen hatte
betont, dass es kein städtebauliches Erfordernis dafür gebe,
da das Gelände frühestens ab 2022 für eine Folgenutzung
vorgesehen werden könne.
Dietrich
Hagen Hartwich sagte, er frage sich allen Ernstes, ob die Bezirksregierung
die Beschlüsse des Gemeinderates überhaupt zur Kenntnis genommen
habe. Mit ihrer Einschätzung untersage sie der Gemeinde eine Planung
bis 2022 und sorge für ein positives Votum für ein Zwischenlager,
das eine Planung bis 2052 erzwinge. Ein solches Handeln sei keine Basis
für eine faire, rechtliche Auseinandersetzung und gefährde den
Dialog zwischen Gemeinde und Aufsichtsbehörde, denn die Beschlüsse
der Kommune seien aus sorgfältigen städtebaulichen Erwägungen
heraus getroffen worden. Günter Hespos hob hervor, seine Fraktion
lasse sich nicht von solch einem Schreiben der Bezirksregierung einschüchtern,
eine Aussage, die auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Günter Busch machte.
Er bezeichnete das Schreiben als Stimmungsmache.
Ein
weiteres Problem für die Gemeinde ist, wie sich nun die Aufsichtsbehörde
in Person von Oberkreisdirektor Jürgen Mumdey auf Grund des Schreibens
der Bezirksregierung verhält. Er hat die Möglichkeit, die Beschlüsse
des Gemeinderates zu beanstanden und sogar zu ersetzen. "Eine kommunalaufsichtliche
Beanstandung liegt bis jetzt nicht vor", stelle Boris Schierhold fest.
Da das Schreiben der Bezirksregierung Weser-Ems kein rechtsverbindlicher
Bescheid, sondern nur ein Hinweis sei, könne die Gemeinde damit umgehen,
wie sie wolle. So lange keine Beanstandung vorliegen, bestehe für
die Gemeinde kein Ablass, vom beschrittenen Weg abzuweichen. Horst Steenken
und Günter Hespos meinten, der Oberkreisdirektor habe Zeit genug gehabt,
Widerspruch einzulegen. "Ich hätte eigentlich erwartet, dass die Kommunalaufsicht
unverzüglich einschreitet", so der SPD-Fraktionsvorsitzende.
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