Die Unterlagen werden ausgelegt
Bundesamt für Strahlenschutz: 
Erörterungstermin für Zwischenlager beim Kernkraftwerk nicht vor dem 10. Mai
Kleinensiel. Vom 6. Februar bis einschließlich 5. April liegen die Unterlagen zur Errichtung eines Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente öffentlich aus. Darüber informierte jetzt das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgittrer als atomrechtliche Genehmigungsbehörde.

Der bereits am 20. Dezember 1999 beim Bundesamt für Strahlenschutz gestellte Antrag der e.on-Kernkraft GmbH auf Bau eines Zwischenlagers für maximal 80 Stellplätze, der mit einem Schreiben vom 9. Januar dieses Jahres konkretisiert worden ist, der Sicherheitsbericht für das Standort-Zwischenlager Unterweser, eine Kurzbeschreibung des Standortes sowie ein Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung werden in diesem Zeitraum sowohl bei der Gemeinde Stadland als auch beim Bundesamt in Salzgitter öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die Dienstzeiten: Bundesamt für Strahlenschutz, Willy-Brandt-Straße 5, Salzgitter: montags bis donnerstags von 8 bis 15.30 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr. Gemeinde Stadland: montags von 11 bis 19 Uhr, dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 13.30 Uhr.
Einwendungen
Während der Auslegungsfrist können Einwendungen schriftlich beim Bundesamt für Strahlenschutz, Postfach 100149, 38201 Salzgitter, eingeschickt oder während der Dienststunden des Amts zur Niederschrift abgegeben werden. Nach Ende der Auslegungsfrist sind Einwendungen nicht mehr möglich.
Im Anschluss daran wird es einen Erörterungstermin geben. Dieser wird nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz nicht vor dem 10. Mai stattfinden.
Die Genehmigungsbehörde informiert darüber, dass die e.on Kernkraftwerk GmbH bestrahlte Brennelemente aus dem Betrieb des Kernkraftwerkes Unterweser in Castor-Behältern aufbewahren möchte. Es handelt sich dabei sowohl um Uran- als auch um Mischoxid-Brennelemente. Auch defekte Brennelemente sollen eingelagert werden.
Maximal 80 Stellplätze sollen entstehen, wobei die Lagerzeit je Behälter 40 Jahre nicht überschreiten soll. Die Halle besteht aus einem Lagerbebäude, das etwa 80 Meter lang, 27 Meter breit und 23 Meter hoch sein wird, aus einem Empfangsbereich und einem direkt angebauten Betriebsgebäude. Es soll von einem separaten Zaun umgeben werden.
Die Behälter seien mit einem Deckelsystem dicht verschlossen, die Dichtheit werde überwacht, zitiert das Bundesamt für Strahlenschutz aus den Antragsschreiben der e.on-Kernkraft GmbH. Die Wärmeabfuhr aus dem Lagerbereich erfolge über Naturkonvektion ohne aktive Einrichtungen. Das bedeutet: Die Wärme soll an auf- oder abwärts gerichtete natürliche Luftströmung abgegeben werden.
Im Betriebsgebäude sollen die Versorgungseinrichtungen für das Lager untergebracht werden, ebenso die Melde- und Überwachungseinrichtungen.
"Die zum Einsatz kommenden Behälter würden zusammen mit dem Lagergebäude den sicheren Einschluss der radioaktiven Stoffe bei allen zu betrachtenden Betriebs- und Störfällen und bei darüber hinaus zu betrachtenden Ereignissen sowie die Einhaltung der Dosisgrenzwerte der Strahlenschutzverordnung gewährleisten", zitiert das Bundesamt für Strahlenschutz aus dem Antrag der e.on-Kernkraft GmbH.  ums

Castor V 19
Ein Castor des Typs V 19: Diese sollen im geplanten Zwischenlager in Kleinensiel aufbewahrt werden.
Kreiszeitung Wesermarsch, 26. Januar 2001