| Kleinensiel.
Vom 6. Februar bis einschließlich 5. April liegen die Unterlagen
zur Errichtung eines Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente
öffentlich aus. Darüber informierte jetzt das Bundesamt für
Strahlenschutz in Salzgittrer als atomrechtliche Genehmigungsbehörde.
Der
bereits am 20. Dezember 1999 beim Bundesamt für Strahlenschutz gestellte
Antrag der e.on-Kernkraft GmbH auf Bau eines Zwischenlagers für maximal
80 Stellplätze, der mit einem Schreiben vom 9. Januar dieses Jahres
konkretisiert worden ist, der Sicherheitsbericht für das Standort-Zwischenlager
Unterweser, eine Kurzbeschreibung des Standortes sowie ein Bericht zur
Umweltverträglichkeitsprüfung werden in diesem Zeitraum sowohl
bei der Gemeinde Stadland als auch beim Bundesamt in Salzgitter öffentlich
zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die
Dienstzeiten: Bundesamt für Strahlenschutz, Willy-Brandt-Straße
5, Salzgitter: montags bis donnerstags von 8 bis 15.30 Uhr und freitags
von 8 bis 14 Uhr. Gemeinde Stadland: montags von 11 bis 19 Uhr, dienstags
bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 13.30 Uhr.
Einwendungen
Während
der Auslegungsfrist können Einwendungen schriftlich beim Bundesamt
für Strahlenschutz, Postfach 100149, 38201 Salzgitter, eingeschickt
oder während der Dienststunden des Amts zur Niederschrift abgegeben
werden. Nach Ende der Auslegungsfrist sind Einwendungen nicht mehr möglich.
Im
Anschluss daran wird es einen Erörterungstermin geben. Dieser wird
nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz nicht vor dem 10.
Mai stattfinden.
Die
Genehmigungsbehörde informiert darüber, dass die e.on Kernkraftwerk
GmbH bestrahlte Brennelemente aus dem Betrieb des Kernkraftwerkes Unterweser
in Castor-Behältern aufbewahren möchte. Es handelt sich dabei
sowohl um Uran- als auch um Mischoxid-Brennelemente. Auch defekte Brennelemente
sollen eingelagert werden.
Maximal
80 Stellplätze sollen entstehen, wobei die Lagerzeit je Behälter
40 Jahre nicht überschreiten soll. Die Halle besteht aus einem Lagerbebäude,
das etwa 80 Meter lang, 27 Meter breit und 23 Meter hoch sein wird, aus
einem Empfangsbereich und einem direkt angebauten Betriebsgebäude.
Es soll von einem separaten Zaun umgeben werden.
Die
Behälter seien mit einem Deckelsystem dicht verschlossen, die Dichtheit
werde überwacht, zitiert das Bundesamt für Strahlenschutz aus
den Antragsschreiben der e.on-Kernkraft GmbH. Die Wärmeabfuhr aus
dem Lagerbereich erfolge über Naturkonvektion ohne aktive Einrichtungen.
Das bedeutet: Die Wärme soll an auf- oder abwärts gerichtete
natürliche Luftströmung abgegeben werden.
Im
Betriebsgebäude sollen die Versorgungseinrichtungen für das Lager
untergebracht werden, ebenso die Melde- und Überwachungseinrichtungen.
"Die
zum Einsatz kommenden Behälter würden zusammen mit dem Lagergebäude
den sicheren Einschluss der radioaktiven Stoffe bei allen zu betrachtenden
Betriebs- und Störfällen und bei darüber hinaus zu betrachtenden
Ereignissen sowie die Einhaltung der Dosisgrenzwerte der Strahlenschutzverordnung
gewährleisten", zitiert das Bundesamt für Strahlenschutz aus
dem Antrag der e.on-Kernkraft GmbH. ums |