| Rodenkirchen.
Nachdem es vor einer Woche den ersten Erörterungstermin für ein
Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente in Brokdorf gegeben hat,
werden seit dem gestrigen Mittwoch die Einwände am Standort Brunsbüttel
behandelt. Ab 14. Juni sollen die Widersprüche gegen ein Zwischenlager
für den Standort Unterweser erörtert werden.
Das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als atomrechtliche Genehmigungsbehörde
plant bis zum Oktober weitere 13 derartiger Verfahren an bundesweit elf
Standorten. Bundesamts-Chef Wolfram König geht davon aus, dass die
Zwischenlager ab 2005 zur Verfügung stehen. Die schleswig-holsteinische
Landesregierung lehnt eigene Zwischenlager für jedes der drei Atomkraftwerke
im Land ab. Energieminister Claus Möller (SPD) hatte ein gemeinsames
Zwischenlager für Brokdorf und Brunsbüttel ins Gespräch
gebracht.
Gegen
das Vorhaben eines Interimslagers in Brunsbüttel hatten 1938 Personen
Einwendungen erhoben, zum dortigen Standortzwischenlager 2311 Personen.
Gegen das Zwischenlager in Brokdorf waren es Einwendungen von 1668 Personen.
Kurzfristige
Aufbewahrung
In
Interimslagern sollen ausgediente Brennelemente so lange aufbewahrt werden,
bis die dezentralen Standort-Zwischenlager zur Verfügung stehen. Die
dezentralen Standort-Zwischenlager sind geplant zur Überbrückung
des Zeitraums, bis ein Endlager zur Verfügung steht. Dieser Weg der
direkten Endlagerung soll die Anzahl der Transporte von abgebrannten Brennelementen
in die Wiederaufarbeitungsanlagen Großbritanniens und Frankreichs
ebenso wie die Transporte hochradioaktiver Abfälle in das zentrale
Zwischenlager Gorleben minimieren.
Nach
einem Erörterungstermin hat das Bundesamt für Strahlenschutz
bereits das erste Interimslager in Neckarwestheim genehmigt. Dort dürfen
maximal 24 Castor-Transport- und Lagerbehälter mit bestrahlten Brennelementen
aus den beiden Kraftwerksblöcken aufbewahrt werden. Das BfS hat die
sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung angeordnet und sie auf fünf
Jahre bis zum 30. April 2006 befristet, da wegen des parallel laufenden
Verfahrens zum Standortzwischenlager keine Notwendigkeit für längere
Laufzeiten bestehe. Der Betreiber hatte eine Laufzeit von acht Jahren beantragt.
Weitere Termine
Unmittelbar
bevor steht der Erörterungstermin für das Kernkraftwerk Grohnde.
Dieser soll im Juni stattfinden. Etwa 9630 Personen hatten gegen das Standort-Zwischenlager
Einwendungen erhoben, die als Einzeleinwendungen oder in Form von Unterschriftenlisten
als Sammeleinwendungen eingebracht wurden. Im Gegensatz zu Stadland hat
sich der Gemeinderat in Grohnde inzwischen für das Zwischenlager ausgesprochen.
Auch
in Biblis soll noch im Juni verhandelt werden. Dort hatte es 4100 Einwendungen
gegen das Interimslager und 5900 Widersprüche gegen das Standortzwischenlager
gegeben. Am Standort Krümmel soll auch noch im Juni der Erörterungstermin
stattfinden. Rund 6000 Einwendungen gegen ein Interimslager und 5700 Widersprüche
gegen das geplante Zwischenlager waren dort abgegeben worden.
Fest
terminiert ist bereits der Erörterungstermin für das Kernkraftwerk
Unterweser in Kleinensiel. Dieser beginnt am 14. Juni und damit auf den
Tag genau ein Jahr nach der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und
den Energieversorgungsunternehmen zum Ausstieg aus der Kernenergie. In
Kleinensiel ist kein Interimslager, sondern ausschließlich ein Zwischenlager
geplant. Gegen dieses Projekt gingen bundesweit gesehen bisher die meisten
Einwendungen ein: über 17 500.
Im
September und Oktober sollen schließlich die Erörterungstermine
für die Zwischenlager in Grafenrheinfeld und Isar stattfinden. An
beiden Standorten sind noch bis zum 25. Juni Einwendungen möglich.
Danach folgen Gundremmingen, wo die Widerspruchsfrist am 2. Juli endet,
Philippsburg und Neckarwestheim. |