Lager sollen Transporte verringern
Bundesanstalt für Strahlenschutz ist Genehmigungsbehörde – Arbeitskreis entwickelt Kriterien für ein Endlager
Kleinensiel. Der von der e.on Kernkraft am Montag bei der Gemeinde Stadland eingereichte Antrag auf Bau eines Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente ist eine Folge der am 14. Juni des vergangenen Jahres unterzeichneten Konsensvereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgern, in der eine schrittweise Stilllegung der Atomkraftwerke festgeschrieben wird.

Wenn die noch geltenden internationalen Verpflichtungen erfüllt sind, soll auch die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente nicht weiter verfolgt werden.
Die Anzahl der Transporte von Kernbrennstoffen in die zentralen Lager Ahaus und Gorleben oder zu den Wiederaufarbeitungsanlagen nach La Hague in Frankreich und nach Sellafield in Großbritannien sollen durch diese Zwischenlager verringert werden, weil die abgebrannten Brennelemente als Vorstufe der direkten Endlagerung ohne Wiederaufarbeitung an den Standorten der Kernkraftwerke aufbewahrt werden und nach Fertrigstellung eines Endlagers direkt dorthin transportiert werden sollen.
"Dezentrale Standort-Zwischenlager helfen in Verbindung mit der direkten Endlagerung, die mit der Wiederaufarbeitung verbundenen Gefahren und radioaktiven Belastungen der Umgebung zu vermeiden", hebt dazu Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) hervor.
Die in Salzgitter ansässige Behörde (www.bfs.de) ist die atomrechtliche Genehmigungsstelle für die Zwischenlager. Insgesamt wurden 13 dezentrale Zwischenlager bei der BfS beantragt. Für das Kernkraftwerk Unterweser geschah das bereits am 20. Dezember 1999.
Dabei wird davon ausgegangen, dass ein sicheres Endlager für abgebrannte Brennelemente bis etwa zum Jahre 2030 gefunden sein wird. Aus diesem Grunde sollen die Castorbehälter auch in Kleinensiel maximal 40 Jahre ab dem Zeitpunkt der Beladung aufbewahrt werden.
Die Suche nach einem Endlager steht allerdings erst ganz am Anfang, denn diese Frage ist vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung Gorleben nicht für geeignet hält, neu gestellt worden. In einem Arbeitskreis (www.akend.de) erarbeiten Experten derzeit Kriterien, nach denen die Auswahl von Endlagerformationen im Boden und deren Standorten erfolgen soll.
Auswahlverfahren
Seine Aufgabe ist es, ein nachvollziehbares Auswahlverfahren auf der Grundlage wissenschaftlich fundierter Kriterien zu entwickeln. Die Empfehlungen des Arbeitskreises sollen mit der nationalen und internationalen Fachwelt und mit der interessierten Öffentlichkeit eingehend erörtert werden, um Transparenz und Akzeptanz für spätere Standortentscheidungen zu schaffen. Erst nach Abschluss dieses Prozesses soll in einigen Jahren ein Standortauswahlverfahren vorgenommen werden.

Kreiszeitung Wesermarsch, 18. Januar 2001