| Kleinensiel.
Der von der e.on Kernkraft am Montag bei der Gemeinde Stadland eingereichte
Antrag auf Bau eines Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente
ist eine Folge der am 14. Juni des vergangenen Jahres unterzeichneten Konsensvereinbarung
zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgern, in der eine schrittweise
Stilllegung der Atomkraftwerke festgeschrieben wird.
Wenn
die noch geltenden internationalen Verpflichtungen erfüllt sind, soll
auch die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente nicht weiter verfolgt
werden.
Die
Anzahl der Transporte von Kernbrennstoffen in die zentralen Lager Ahaus
und Gorleben oder zu den Wiederaufarbeitungsanlagen nach La Hague in Frankreich
und nach Sellafield in Großbritannien sollen durch diese Zwischenlager
verringert werden, weil die abgebrannten Brennelemente als Vorstufe der
direkten Endlagerung ohne Wiederaufarbeitung an den Standorten der Kernkraftwerke
aufbewahrt werden und nach Fertrigstellung eines Endlagers direkt dorthin
transportiert werden sollen.
"Dezentrale
Standort-Zwischenlager helfen in Verbindung mit der direkten Endlagerung,
die mit der Wiederaufarbeitung verbundenen Gefahren und radioaktiven Belastungen
der Umgebung zu vermeiden", hebt dazu Wolfram König, Präsident
des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) hervor.
Die
in Salzgitter ansässige Behörde (www.bfs.de) ist die atomrechtliche
Genehmigungsstelle für die Zwischenlager. Insgesamt wurden 13 dezentrale
Zwischenlager bei der BfS beantragt. Für das Kernkraftwerk Unterweser
geschah das bereits am 20. Dezember 1999.
Dabei
wird davon ausgegangen, dass ein sicheres Endlager für abgebrannte
Brennelemente bis etwa zum Jahre 2030 gefunden sein wird. Aus diesem Grunde
sollen die Castorbehälter auch in Kleinensiel maximal 40 Jahre ab
dem Zeitpunkt der Beladung aufbewahrt werden.
Die
Suche nach einem Endlager steht allerdings erst ganz am Anfang, denn diese
Frage ist vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung Gorleben nicht
für geeignet hält, neu gestellt worden. In einem Arbeitskreis
(www.akend.de) erarbeiten Experten derzeit Kriterien, nach denen die Auswahl
von Endlagerformationen im Boden und deren Standorten erfolgen soll.
Auswahlverfahren
Seine
Aufgabe ist es, ein nachvollziehbares Auswahlverfahren auf der Grundlage
wissenschaftlich fundierter Kriterien zu entwickeln. Die Empfehlungen des
Arbeitskreises sollen mit der nationalen und internationalen Fachwelt und
mit der interessierten Öffentlichkeit eingehend erörtert werden,
um Transparenz und Akzeptanz für spätere Standortentscheidungen
zu schaffen. Erst nach Abschluss dieses Prozesses soll in einigen Jahren
ein Standortauswahlverfahren vorgenommen werden. |