| Rodenkirchen.
Die Gemeinde Stadland hat das Umweltinstitut München mit der Erarbeitung
einer Stellungnahme über das geplante Zwischenlager für abgebrannte
Brennelemente beauftragt. Ende März soll aus München bereits
der Rohentwurf vorgelegt werden.
Dieses
Umweltinstitut war bereits gutachterlich tätig beim Versuchsreaktor
in München und hat auch eine Bewertung zum geplanten Zwischenlager
am Atomkraftwerksstandort Philippsburg vorgenommen.
Die
vom Umweltinstitut anzufertigende Stellungnahme bezieht sich im Rahmen
der Umweltverträglichkeitsprüfung auf umweltrechtliche und verfahrensrechtliche
Vorgänge, die sich aus dem Antrag auf Bau des Zwischenlagers ergeben.
Neben einer kritischen Auseinandersetzung mit den Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung
und dem Sicherheitsbericht der e.on-Kernkraft GmbH sieht die Gemeinde die
Aufgabe des Umweltinstituts darin, eine Stellungnahme zu erarbeiten, in
der alle Themen eingearbeitet werden, "die aus Gründen der Gefahrenvorsorge
erforderlich sind".
Wie
Bürgermeister Boris Schierhold auf Anfrage der Kreiszeitung Wesermarsch
mitteilte, habe das Umweltinstitut einen umfangreichen Fragenkatalog zugeschickt
bekommen. Dabei handle es sich im wesentlichen um Fragen, die die Bürgerinnen
und Bürger während der öffentlichen Gemeinderatssitzung
am 1. Februar und 1. März gestellt hätten beziehungsweise um
Fragen, die sich aus den öffentlichen Veranstaltungen des Ortslandvolkvereins
Rodenkirchen/Golzwarden/Kleinensiel und der Aktion Z ergeben hätten.
Behälter-Sicherheit
So
soll nachgefragt werden nach der Sicherheit der Castor-Behälter im
Hinblick auf Hitze- und Materialbeständigkeit, wobei auch auf die
für den Typ V/19 fehlenden Fallversuche und Hitzetest hingewiesen
werden soll. Ein Thema sind auch die Schwierigkeiten einer ordnungsgemäßen
Beladung unter anderem durch Wassereinschluss, der zur Korrosion der Behälter
führen könnte. Geklärt werden soll auch die Frage, wie Schäden
an den Castoren behoben werden sollen, insbesondere auch für die Zeit,
wenn das Kernkraftwerk Unterweser seinen Betrieb eingestellt hat.
Die
Freisetzung von Strahlung aus dem Gebäude über die vorgesehenen
Lüftungsschlitze und deren Überwachung in der näheren Umgebung
durch unabhängige Prüfeinrichtungen und die dauerhafte Gewährleistung
der Wärmeabfuhr auch in Schadensfällen sind weitere Fragen. Stadland
möchte auch bewerten haben, ob eine mögliche Folgenutzung des
Betriebsgeländes nach Stilllegung des Kernkraftwerkes durch eine vom
Zwischenlager ausgehende Strahlung beeinträchtigt wird, fragt zudem
nach dem vorbeugenden Brandschutz und der Sicherheit des Gebäudes
gegen Einwirkungen von außen, wie zum Beispiel Flugzeugabstürze
oder Explosionen. Ein weiterer Aspekt ist die Hallenkapazität, die
nach Angaben von Kritikern viel zu groß ausgelegt ist.
Wissen
möchte die Gemeinde auch, wer Betreiber für das Zwischenlager
wird und welche Qualifikationen dieser vorweisen muss. Auch fragt sie nach
Garantien, dass die Lagerdauer 40 Jahre nicht überschreitet. Geklärt
habe möchte sie schließlich, ob eine Rückbauverpflichtung
auferlegt und wie diese abgesichert wird sowie ob es eine ausreichende
Deckungsvorsorge für Haftpflichtschäden insbesondere zur Absicherung
der landwirtschaftlichen Existenzen gibt. ums |