| Rodenkirchen.
Eine für Unterweser nicht unbedeutende Entscheidung hat jetzt das
Landratsamt in Ludwigsburg getroffen: Es wird den Beschluss des Gemeinderates
von Gemmrigheim, der den Antrag auf Bau eines atomaren Zwischenlagers abgelehnt
hatte, nicht durch eine eigene Entscheidung ersetzen. Nun müssen die
Gerichte entscheiden.
Das
hat der Ludwigsburger Landrat Rainer Haas jetzt gegenüber Bürgern
mitgeteilt, die vor seinem Kreishaus gegen die Pläne des Gemeinschaftskraftwerkes
Necker (GKN) protestiert haben.
Wie
auch Stadland hatten die Ratsvertreter von Gemmrigheim einen Bebauungsplan
mit Veränderungssperre für das Kraftwerksgelände beschlossen,
auf dem ein unterirdisches Zwischenlager gebaut werden soll, in dem 150
Castoren mit abgebrannten Brennelementen eingelagert werden sollen.
Das
Landratsamt als zuständige Baurechts- und Kommunalaufsichtsbehörde
habe ihre Meinungsbildung nunmehr abgeschlossen, verkündete Rainer
Haar den Protestierenden. Persönlich zeigte er Verständnis für
die Sorgen in der Bevölkerung, die mit Blick auf die künftige
Entwicklung ihrer Gemeinde und aus Angst um die Gesundheit gegen das atomare
Zwischenlager sind. Seine Entscheidung gründe aber ausschließlich
auf baurechtliche Erwägungen. Seine Behörde sehe keine Veranlassung,
den umstrittenen Beschluss des Gemeinderates durch eine gegenteilige Entscheidung
zu ersetzen. Mit dieser Meinung sehe er sich auch auf einer Linie mit dem
Regierungspräsidium.
Rechtswidrig
Dagegen
hatte die Bezirksregierung Weser-Ems die Beschlüsse der Gemeinde Stadland
zur Änderung des Flächennutzungsplanes, zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes und zum Erlass einer Veränderungssperre für das
Gelände des Atomkraftwerkes Unterweser als rechtswidrig bezeichnet.
Die Entscheidung der Behörde, die keine Rechtskraft hatte, sondern
lediglich ein Hinweis war, kam unmittelbar vor der Gemeinderatssitzung
am 1. März, in der über den Antrag der e.on-Kernkraft GmbH auf
Bau dieses Zwischenlagers negativ entschieden wurde.
Am
vergangenen Montag hatte Oberkreisdirektor Jürgen Mumdey im Kreistag
erklärt, das weitere Vorgehen in Sachen Unterweser werde derzeit eingehend
überprüft, wobei es aber nur zwei Möglichkeiten der Entscheidung
gebe. Entweder der unter der Weisungsbefugnis der Bezirksregierung Weser-Ems
stehenden Oberkreisdirektor als Kommunalaufsicht beanstande die Beschlüsse
des Gemeinderates oder aber die untere Bauaufsichtsbehörde ersetze
das Einvernehmen für die Stadland. Dies müsse dann auf Grund
politischer Beschlüsse durch den Wesermarsch-Kreistag geschehen.
Der
Oberkreisdirektor hatte auch mitgeteilt, eine Entscheidung werde es vor
der Sommerpause nicht mehr geben, zumal sich allein die Umweltverträglichkeitsprüfung
bis Juni oder Juli hinziehen würde.
Die
Entscheidung des Landratsamtes in Ludwigsburg bedeutet, dass das Gemeinschaftskernkraftwerk
Neckar jetzt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung des Bauantrages
klagen und damit die Genehmigungsfähigkeit von Richtern entscheiden
lassen muss. Parallel dazu lässt das GKN über ein Normenkontrollverfahren
gerichtlich klären, ob der von der Gemeinde Gemmrigheim verfolgte
Bebauungsplan mit Veränderungssperre rechtens ist. ums |