Landratsamt ersetzt Beschluss von Gemmrigheim nicht
Kraftwerksbetreiber muss nun gegen 
Ablehnung des Bauantrags klagen
Rodenkirchen. Eine für Unterweser nicht unbedeutende Entscheidung hat jetzt das Landratsamt in Ludwigsburg getroffen: Es wird den Beschluss des Gemeinderates von Gemmrigheim, der den Antrag auf Bau eines atomaren Zwischenlagers abgelehnt hatte, nicht durch eine eigene Entscheidung ersetzen. Nun müssen die Gerichte entscheiden.

Das hat der Ludwigsburger Landrat Rainer Haas jetzt gegenüber Bürgern mitgeteilt, die vor seinem Kreishaus gegen die Pläne des Gemeinschaftskraftwerkes Necker (GKN) protestiert haben.
Wie auch Stadland hatten die Ratsvertreter von Gemmrigheim einen Bebauungsplan mit Veränderungssperre für das Kraftwerksgelände beschlossen, auf dem ein unterirdisches Zwischenlager gebaut werden soll, in dem 150 Castoren mit abgebrannten Brennelementen eingelagert werden sollen.
Das Landratsamt als zuständige Baurechts- und Kommunalaufsichtsbehörde habe ihre Meinungsbildung nunmehr abgeschlossen, verkündete Rainer Haar den Protestierenden. Persönlich zeigte er Verständnis für die Sorgen in der Bevölkerung, die mit Blick auf die künftige Entwicklung ihrer Gemeinde und aus Angst um die Gesundheit gegen das atomare Zwischenlager sind. Seine Entscheidung gründe aber ausschließlich auf baurechtliche Erwägungen. Seine Behörde sehe keine Veranlassung, den umstrittenen Beschluss des Gemeinderates durch eine gegenteilige Entscheidung zu ersetzen. Mit dieser Meinung sehe er sich auch auf einer Linie mit dem Regierungspräsidium.
Rechtswidrig
Dagegen hatte die Bezirksregierung Weser-Ems die Beschlüsse der Gemeinde Stadland zur Änderung des Flächennutzungsplanes, zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und zum Erlass einer Veränderungssperre für das Gelände des Atomkraftwerkes Unterweser als rechtswidrig bezeichnet. Die Entscheidung der Behörde, die keine Rechtskraft hatte, sondern lediglich ein Hinweis war, kam unmittelbar vor der Gemeinderatssitzung am 1. März, in der über den Antrag der e.on-Kernkraft GmbH auf Bau dieses Zwischenlagers negativ entschieden wurde.
Am vergangenen Montag hatte Oberkreisdirektor Jürgen Mumdey im Kreistag erklärt, das weitere Vorgehen in Sachen Unterweser werde derzeit eingehend überprüft, wobei es aber nur zwei Möglichkeiten der Entscheidung gebe. Entweder der unter der Weisungsbefugnis der Bezirksregierung Weser-Ems stehenden Oberkreisdirektor als Kommunalaufsicht beanstande die Beschlüsse des Gemeinderates oder aber die untere Bauaufsichtsbehörde ersetze das Einvernehmen für die Stadland. Dies müsse dann auf Grund politischer Beschlüsse durch den Wesermarsch-Kreistag geschehen.
Der Oberkreisdirektor hatte auch mitgeteilt, eine Entscheidung werde es vor der Sommerpause nicht mehr geben, zumal sich allein die Umweltverträglichkeitsprüfung bis Juni oder Juli hinziehen würde.
Die Entscheidung des Landratsamtes in Ludwigsburg bedeutet, dass das Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar jetzt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung des Bauantrages klagen und damit die Genehmigungsfähigkeit von Richtern entscheiden lassen muss. Parallel dazu lässt das GKN über ein Normenkontrollverfahren gerichtlich klären, ob der von der Gemeinde Gemmrigheim verfolgte Bebauungsplan mit Veränderungssperre rechtens ist.  ums

Kreiszeitung Wesermarsch, 23. März 2001