| Rodenkirchen.
Zwei prall gefüllte Aktenordner sind am Montag morgen im Rathaus in
Rodenkirchen eingetroffen: Die e.on-Kernkraft GmbH hat den Antrag zum Bau
eines Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente auf dem Gelände
des Kernkraftwerkes Unterweser (KKU) in Kleinensiel eingereicht.
Nach
Angaben von Bürgermeister Boris Schierhold hat die Gemeinde Stadland
nun zwei Monate Zeit, sich zu diesem Bauvorhaben zu äußern.
Die
endgültige Entscheidung über eine Zustimmung oder eine Ablehnung
ist allerdings eine Angelegenheit des Landkreises Wesermarsch, der die
Entscheidung unter Berücksichtigung der Stellungnahme Stadlands zu
treffen hat.
80 Castorbehälter
Das
Zwischenlager auf dem Kleinensieler Kraftwerksgelände soll 27 Meter
breit und 80 Meter lang werden. Sie hat eine Höhe von 23 Metern. 80
Castoren sollen dort vorübergehend gelagert werden. Jeder Behälter
soll maximal 40 Jahre ab dem Zeitpunkt seiner Beladung aufbewahrt werden.
Das
baurechtliche Genehmigungsverfahren wird ohne Beteiligung der Öffentlichkeit
ablaufen. Die Gremien des Stadlander Gemeinderates werden den Bauantrag
allerdings in öffentlichen Sitzungen behandeln. Eventuell wird sich
der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde schon in seiner nächsten
Sitzung am 24. Januar mit dem Antrag der e.on beschäftigen.
Bereits
seit einigen Monaten wird in den Ratsgremien heftig darüber gestritten,
ob und wie dieses Zwischenlager verhindert werden kann. CDU und Grüne
sehen Chancen, eine Veränderungssperre für das Kraftwerksgelände
zu erlassen mit dem Ziel, einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieses Mittel
hält auch die Bürgerinitiative Aktion Z für geeignet.
Die
SPD-Fraktion im Gemeinderat dagegen will eine Veränderungssperre nur
zustimmen, wenn eine Aussicht auf Erfolg besteht. Nach ihr vorliegenden
rechtlichen Informationen sei dieser aber zurzeit nicht zu erkennen.
Umweltverträglichkeit
Zum
Bauantrag wird auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung gehören.
Diese wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. Bürgermeister
Boris Schierhold schätzte gestern, dass die Unterlagen etwa ab Mitte
Februar zur Einsichtnahme ausliegen werden. In diesem Verfahren hat der
Antragsteller Unterlagen zur Umweltverträglichkeit seines Vorhabens
vorzulegen, die für eine Entscheidung wichtig sein können und
auch geprüfte Alternativen darzustellen.
Eine
allgemeine Darstellung des Vorhabens, die Beschreibung der Anlagenkonzeption
und der Umweltsituation am geplanten Standort, eine Prognose und Beurteilung
möglicher Umweltauswirkungen durch das Vorhaben sowie Maßnahmen
zur Vermeidung, Verminderung oder zum Ausgleich von Umweltauswirkungen
gehören zu dieser Umweltverträglichkeitsprüfung. |