| Rodenkirchen.
Bürgermeister Boris Schierhold hat gestern noch keine Bewertung der
Mitteilung der Bezirksregierung vorgenommen.
Er
könne abschließend auch noch nicht beurteilen, ob die Aussage,
die Gemeinde müsse ihre bauleitplanerischen Ziele nach in Aussicht
gestellten Gesetzen unterordnen, mit rechtsstaatlichen Prinzipien in Einklang
zu bringen seien. Der Bürgermeister sprach dabei die noch geplante
Novellierung des Atomgesetzes an.
Der
SPD-Fraktionsvorsitzende Günter Hespos meinte, der Hinweis der Bezirksregierung
habe gezeigt, dass die Gemeinde baurechtlich kaum Möglichkeiten habe,
etwas zu bewegen. Da sie letztendlich ohnehin nicht die Entscheidung treffe,
sollte sie gestalterisch auf die Umweltverträglichkeitsprüfung
und auf die atomrechtliche Genehmigung Einfluss nehmen. Dazu gehöre
beispielsweise die Größe des Lagers.
Für
den CDU-Fraktionsvorsitzenden ist die Mitteilung zwei Tage vor der Gemeinderatssitzung
Stimmungsmache. Denn so habe sie sich bereits im November des vergangenen
Jahres geäußert, sagte Günter Busch. Wenn der Ratsbeschluss
zu beanstanden sei, dann habe das die Kommunalaufsicht in Person von Oberkreisdirektor
Jürgen Mumdey der Gemeinde per Bescheid und Rechtsmittelbehelf mitzuteilen.
Er gehe davon aus, dass seine Fraktion und auch der Gemeinderat dann Einspruch
dagegen einlegen werden.
Hinrich
Brader, 1. Vorsitzender des Ortslandvolkvereins Rodenkirchen/Golzwarden/Esenshamm,
sagte, er sei "richtig traurig darüber". Zudem zeigte er sich verwundert,
dass die Bezirksregierung so schnell reagiert habe. Der Kampf gegen das
Zwischenlager gehe weiter. "Wir werden nicht nachlassen." Der Vorsitzende
hoffte, dass jetzt noch mehr Unterschriften gegen das Zwischenlager gesammelt
werden können, "damit die Regierung endlich merkt, dass die Bevölkerung
das nicht mehr mit macht".
Eine
"merkwürdige Haltung" bescheinigten Jürgen Janssen von der Aktion
Z der Bezirksregierung, denn wenn sie hervorhebe, dass die Vorgaben des
Bundes zu respektieren seien, sobald sie in Form der Atom-Gesetz-Novelle
Gesetzeskraft habe, weise sie die Gemeinde an, nach einer gesetzlichen
Grundlage zu entscheiden, die noch gar nicht existiert. Das sei eindeutig
Rechtsbeugung, denn Beschlüsse könnten nur die derzeit geltende
Rechtslage berücksichtigen. Die Begründung der Bezirksregierung
sei eine einseitige politische Bewertung, nicht aber eine juristische.
Die Behörde verbiete der Gemeinde eine Zukunftsplanung, was ansonsten
immer verlangt werde und beschneide sie in der Bauleitplanung, was das
ureigenste Recht der Gemeinde sei.
Dr.
Petra Uhlmann, Pressesprecherin von e.on, betonte, die Auffassung ihres
Unternehmens sei jetzt von der Bezirksregierung bestätigt worden.
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