| Rodenkirchen.
Die Beschlüsse der Gemeinde Stadland zur Änderung des Flächennutzungsplanes,
zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und zum Erlass einer Veränderungssperre
für das Gelände des Atomkraftwerkes Unterweser sind rechtswidrig.
Das hat die Bezirksregierung Weser-Ems gestern telefonisch der Kommune
mitgeteilt.
"Die
Beschlüsse nehmen zwar keinen Bezug auf den geplanten Bau des Zwischenlagers
auf dem Kernkraftwerksgelände. Wir gehen jedoch davon aus, dass mit
diesen Beschlüssen das Projekt verhindert werden soll", kommentierte
gestern Herma Heyken, Sprecherin der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg.
Dies sei jedoch unzulässig.
Die
Entscheidung der Behörde, die keine Rechtskraft hat, sondern lediglich
ein Hinweis ist, kommt unmittelbar vor der am morgigen Donnerstag, 1. März,
stattfindenden Gemeinderatssitzung, in der über den Antrag der e.on-Kernkraft
GmbH auf Bau dieses Zwischenlagers entschieden werden soll. Ursprünglich
sollte die Sitzung im Rathaussaal abgehalten werden. Weil jedoch erneut
mit zahlreichen Besuchern gerechnet wird, hat die Gemeindeverwaltung die
Sitzung inzwischen in die Rodenkircher Markthalle verlegt. Sie beginnt
um 19 Uhr. Eine Stunde vorher haben die Bürgerinitiativen Aktion Z
aus Stadland und Bremerhaven, der Ortslandvolkverein Rodenkirchen/Esenshamm/Golzwarden
und Greenpeace auf dem Marktplatz zu einer Demonstration gegen das Zwischenlager
aufgerufen.
Die
Bezirksregierung sieht keine städtebaulichen Gründe für
die Beschlüsse des Rates der Gemeinde Stadland. "Der Bereich des Kernkraftwerkes
kann frühestens ab 2022 für Folgenutzungen vorgesehen werden.
Eine Planung über einen derart langen Zeitraum ist vernünftigerweise
erst dann sinnvoll, wenn die näheren Umstände der Betriebsaufgabe
des Kernkraftwerkes bekannt sind. Dies ist gegenwärtig jedoch nicht
der Fall", betonte die Sprecherin der Bezirksregierung.
Die
Behörde geht davon aus, dass das Kraftwerk auf der Grundlage des Atomkonsens
zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen noch
bis 2012 in Betrieb ist, ein Rückbau der Anlage etwa zehn Jahre in
Anspruch nehmen und das Zwischenlager bis etwa 2052 betrieben wird.
Die
Veränderungssperre sei deshalb ohnehin unzulässig, weil zur Zeit
überhaupt nicht absehbar sei, wie die Planung einmal aussehen wird.
Im Landesraumordnungsprogramm 1994 werde Unterweser als Standort eines
bestehenden Großkraftwerks bestätigt und als Vorrangstandort
für nicht nukleare Energieerzeugungsanlagen gesichert.
Der
raumordnerische Bestandsschutz schließe auch Anlagenänderungen
ein, die sich aus dem Betrieb des KKU oder der Einstellung des Betriebes
ergeben, erklärte Herma Heyken: "Dazu zählt die Einrichtung eines
Zwischenlagers, das den weiteren Betrieb des KKU gewährleistet und
dem Betrieb dient. Das Zwischenlager wird notwendig durch die Vereinbarung
zwischen den Energieversorgungsunternehmen und der Bundesregierung, die
auf dieser Grundlage eine Novelle zum Atomgesetz erstellt."
Im
übrigen müssten die Festsetzungen des Landesraumordnungsprogramms
die Vorgaben des Bundes respektieren, sobald sie in Form der Atom-Gesetz-Novelle
Gesetzeskraft erlangen.
Die
Vereinbarung sieht vor, dass die Entsorgung abgebrannter Brennelemente
aus dem Betrieb der Kernkraftwerke ab Mitte 2005 auf die direkte Endlagerung
beschränkt wird. Transporte zur Wiederaufarbeitung werden dann nicht
mehr zulässig sein. Statt dessen erfolgt eine Zwischenlagerung der
abgebrannten Brennelemente. Die Energieversorgungsunternehmen verpflichten
sich daher in der Vereinbarung, an den Standorten Zwischenlager zu errichten.
Diese sollen ihren Betrieb spätestens ab 1. Juli 2005 aufnehmen.
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