Rechtswidrige Beschlüsse gefasst
Die Bezirksregierung Weser-Ems äußert sich zur Veränderungssperre für das Gelände des Kernkraftwerkes Unterweser
Rodenkirchen. Die Beschlüsse der Gemeinde Stadland zur Änderung des Flächennutzungsplanes, zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und zum Erlass einer Veränderungssperre für das Gelände des Atomkraftwerkes Unterweser sind rechtswidrig. Das hat die Bezirksregierung Weser-Ems gestern telefonisch der Kommune mitgeteilt.

"Die Beschlüsse nehmen zwar keinen Bezug auf den geplanten Bau des Zwischenlagers auf dem Kernkraftwerksgelände. Wir gehen jedoch davon aus, dass mit diesen Beschlüssen das Projekt verhindert werden soll", kommentierte gestern Herma Heyken, Sprecherin der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg. Dies sei jedoch unzulässig.
Die Entscheidung der Behörde, die keine Rechtskraft hat, sondern lediglich ein Hinweis ist, kommt unmittelbar vor der am morgigen Donnerstag, 1. März, stattfindenden Gemeinderatssitzung, in der über den Antrag der e.on-Kernkraft GmbH auf Bau dieses Zwischenlagers entschieden werden soll. Ursprünglich sollte die Sitzung im Rathaussaal abgehalten werden. Weil jedoch erneut mit zahlreichen Besuchern gerechnet wird, hat die Gemeindeverwaltung die Sitzung inzwischen in die Rodenkircher Markthalle verlegt. Sie beginnt um 19 Uhr. Eine Stunde vorher haben die Bürgerinitiativen Aktion Z aus Stadland und Bremerhaven, der Ortslandvolkverein Rodenkirchen/Esenshamm/Golzwarden und Greenpeace auf dem Marktplatz zu einer Demonstration gegen das Zwischenlager aufgerufen.
Die Bezirksregierung sieht keine städtebaulichen Gründe für die Beschlüsse des Rates der Gemeinde Stadland. "Der Bereich des Kernkraftwerkes kann frühestens ab 2022 für Folgenutzungen vorgesehen werden. Eine Planung über einen derart langen Zeitraum ist vernünftigerweise erst dann sinnvoll, wenn die näheren Umstände der Betriebsaufgabe des Kernkraftwerkes bekannt sind. Dies ist gegenwärtig jedoch nicht der Fall", betonte die Sprecherin der Bezirksregierung. 
Die Behörde geht davon aus, dass das Kraftwerk auf der Grundlage des Atomkonsens zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen noch bis 2012 in Betrieb ist, ein Rückbau der Anlage etwa zehn Jahre in Anspruch nehmen und das Zwischenlager bis etwa 2052 betrieben wird.
Die Veränderungssperre sei deshalb ohnehin unzulässig, weil zur Zeit überhaupt nicht absehbar sei, wie die Planung einmal aussehen wird. Im Landesraumordnungsprogramm 1994 werde Unterweser als Standort eines bestehenden Großkraftwerks bestätigt und als Vorrangstandort für nicht nukleare Energieerzeugungsanlagen gesichert.
Der raumordnerische Bestandsschutz schließe auch Anlagenänderungen ein, die sich aus dem Betrieb des KKU oder der Einstellung des Betriebes ergeben, erklärte Herma Heyken: "Dazu zählt die Einrichtung eines Zwischenlagers, das den weiteren Betrieb des KKU gewährleistet und dem Betrieb dient. Das Zwischenlager wird notwendig durch die Vereinbarung zwischen den Energieversorgungsunternehmen und der Bundesregierung, die auf dieser Grundlage eine Novelle zum Atomgesetz erstellt."
Im übrigen müssten die Festsetzungen des Landesraumordnungsprogramms die Vorgaben des Bundes respektieren, sobald sie in Form der Atom-Gesetz-Novelle Gesetzeskraft erlangen.
Die Vereinbarung sieht vor, dass die Entsorgung abgebrannter Brennelemente aus dem Betrieb der Kernkraftwerke ab Mitte 2005 auf die direkte Endlagerung beschränkt wird. Transporte zur Wiederaufarbeitung werden dann nicht mehr zulässig sein. Statt dessen erfolgt eine Zwischenlagerung der abgebrannten Brennelemente. Die Energieversorgungsunternehmen verpflichten sich daher in der Vereinbarung, an den Standorten Zwischenlager zu errichten. Diese sollen ihren Betrieb spätestens ab 1. Juli 2005 aufnehmen.  ums

Kreiszeitung Wesermarsch, 28. Februar 2001