Zustimmung würde gegen
Ortsrecht verstoßen
Veränderungssperre gilt seit 16. Februar
Rodenkirchen. Die Entscheidung der Bezirksregierung Weser-Ems hat für die Gemeinde Stadland keine Folgen. Sie könnte sich allerdings selbst in die Bredouille bringen.

Das würde passieren, wenn der Gemeinderat am morgigen Donnerstag dem Antrag der e.on-Kernkraft GmbH auf Bau eines Zwischenlagers zustimmen würde, denn dann würde sie gegen geltendes Ortsrecht verstoßen, wie Herma Heyken von der Bezirksregierung Weser-Ems gestern in einem Gespräch mit der Kreiszeitung Wesermarsch erklärte. Sollte es eine Zustimmung zum Bauantrag geben, müsste Bürgermeister Boris Schierhold zwangsläufig Widerspruch einlegen.
Ortsrecht ist nämlich die in der Gemeinderatssitzung am 1. Februar mit knapper Mehrheit beschlossene Veränderungssperre für das Gelände des Kernkraftwerkes Unterweser (KKU) in Kleinensiel. Sie ist am 16. Februar im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Weser-Ems veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten.
Da es sich nach Angaben der Pressesprecherin bei der Bezirksregierung Weser-Ems nicht etwa um einen rechtsverbindlichen Bescheid handle, sondern nur um einen Hinweis, könne die Gemeinde damit umgehen, wie sie wolle. Sie könne auf Grund der Einschätzung der Bezirksregierung ihren Beschluss vom 1. Februar aufheben, sie könne aber auch ihre Planungen fortsetzen, riskiere dann aber, dass ihre Bauleitplanung nicht genehmigt werden würde. Seitens der Gemeinde sei auch keine Eile geboten, bestätigte Herma Heyken und bezeichnete ein Planungsverfahren von einem bis zwei Jahren als durchaus realistisch.
Ohnehin sei die Bezirksregierung Weser-Ems außen vor. Eine Bewertung der Ratsbeschlüsse müsse der Landkreis als Aufsichtsbehörde vornehmen. Er habe auch die Möglichkeit, die Entscheidung des Kommunalparlamentes zu ersetzen. Sollte dieses geschehen, könne die Gemeinde dagegen klagen. ums

Kreiszeitung Wesermarsch, 28. Februar 2001