| Rodenkirchen.
Die Entscheidung der Bezirksregierung Weser-Ems hat für die Gemeinde
Stadland keine Folgen. Sie könnte sich allerdings selbst in die Bredouille
bringen.
Das
würde passieren, wenn der Gemeinderat am morgigen Donnerstag dem Antrag
der e.on-Kernkraft GmbH auf Bau eines Zwischenlagers zustimmen würde,
denn dann würde sie gegen geltendes Ortsrecht verstoßen, wie
Herma Heyken von der Bezirksregierung Weser-Ems gestern in einem Gespräch
mit der Kreiszeitung Wesermarsch erklärte. Sollte es eine Zustimmung
zum Bauantrag geben, müsste Bürgermeister Boris Schierhold zwangsläufig
Widerspruch einlegen.
Ortsrecht
ist nämlich die in der Gemeinderatssitzung am 1. Februar mit knapper
Mehrheit beschlossene Veränderungssperre für das Gelände
des Kernkraftwerkes Unterweser (KKU) in Kleinensiel. Sie ist am 16. Februar
im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Weser-Ems veröffentlicht
worden und damit in Kraft getreten.
Da
es sich nach Angaben der Pressesprecherin bei der Bezirksregierung Weser-Ems
nicht etwa um einen rechtsverbindlichen Bescheid handle, sondern nur um
einen Hinweis, könne die Gemeinde damit umgehen, wie sie wolle. Sie
könne auf Grund der Einschätzung der Bezirksregierung ihren Beschluss
vom 1. Februar aufheben, sie könne aber auch ihre Planungen fortsetzen,
riskiere dann aber, dass ihre Bauleitplanung nicht genehmigt werden würde.
Seitens der Gemeinde sei auch keine Eile geboten, bestätigte Herma
Heyken und bezeichnete ein Planungsverfahren von einem bis zwei Jahren
als durchaus realistisch.
Ohnehin
sei die Bezirksregierung Weser-Ems außen vor. Eine Bewertung der
Ratsbeschlüsse müsse der Landkreis als Aufsichtsbehörde
vornehmen. Er habe auch die Möglichkeit, die Entscheidung des Kommunalparlamentes
zu ersetzen. Sollte dieses geschehen, könne die Gemeinde dagegen klagen.
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