Zwischenlager zunächst verhindert
Gemeinderat stimmt für Bebauungsplan und Veränderungssperre auf dem Gelände des Kernkraftwerkes Unterweser
Rodenkirchen. Der Rat der Gemeinde Stadland hat gestern Abend einen Bebauungsplan für das Gelände des Kernkraftwerkes Unterweser (KKU) in Kleinensiel beschlossen und eine sofortige Veränderungssperre verfügt. Damit hat die Gemeinde vorerst verhindert, dass ein Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente gebaut werden kann.

Rund 600 Besucherinnen und Besucher verfolgten die Beratungen des Gemeinderates, der vor der größten Kulisse tagte, seit es Stadland gibt. Neben Gegnern des für 80 Castorbehälter und damit 1520 Brennelemente ausgelegten Zwischenlagers waren auch viele Beschäftigte des Kernkraftwerkes anwesend.
Zwölf Ratsmitglieder stimmten für den CDU-Antrag, neun dagegen, und ein Kommunalpolitiker enthielt sich seiner Stimme. Während der Debatte hatte sich allerdings ein Großteil der Redner zu ihrem Abstimmungsverhalten geäußert. In der Halle brach großer Jubel aus, als das Ergebnis bekannt wurde.
Die CDU-Gemeinderatsfraktion hatte den Antrag eingebracht. Sie entsprach damit auch Forderungen der Bürgerinitiative Aktion Z und des Landvolkvereins Rodenkirchen/Golzwarden/Esenshamm, die dafür rund 1100 Unterschriften gesammelt hatten.
Mit dem Erlass eines Bebauungsplanes und der gleichzeitig verfügten Veränderungssperre verfolgt die Gemeinde das Ziel, das Gelände nach Ende der Restlaufzeit des Kernkraftwerkes Unterweser weiterhin für eine industrielle Nutzung zur Verfügung zu stellen, beispielsweise für ein nichtnukleares Kraftwerk oder für sonstige Industrieanlagen. Damit hat sie zudem die Festschreibung im Raumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen und im regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Wesermarsch bestätigt und aktualisiert.
Der Ratsbeschluss hat aber auch zur Folge, dass das bereits im Dezember 1999 beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter von der e.on-Kernkraft GmbH beantragte Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente vorerst nicht gebaut werden kann.
Allerdings müssen sich jetzt der Landkreis Wesermarsch und die Bezirksregierung Weser-Ems mit diesem Beschluss befassen. Sie müssen prüfen, ob die Entscheidung des Gemeinderates rechtens ist und überdies, ob ein übergeordnetes öffentliches Interesse an dem Bau des Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente besteht. Dezentrale Lagerstätten an den einzelnen Kraftwerksstandorten waren im Rahmen des Energiekonsenses zwischen der Bundesregierung und den Energieerzeugungsunternehmen ausgehandelt worden, um die Transporte von Atommüll in Deutschland zu reduzieren. Die Kreiszeitung wird über die Gemeinderatssitzung noch berichten.  ums

Kreiszeitung Wesermarsch, 02. Februar 2001